Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
a. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden.
b. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, insbesondere, wenn die-se durch unsere Angestellten oder Vertreter getroffen werden, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich und für jeden Fall widersprochen.
c. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (ein-schließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
d. Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Kunden hinsichtlich des Vertrages (z.B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritt oder Minde-rung) sind schriftlich, also in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Tele-fax) abzugeben. Weitergehende gesetzliche Formvorschriften sowie wei-terer Nachweise (ggf. bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden) bleiben unberührt.
e. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als ver-bindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestäti-gung oder durch Überlassung des Mietgegenstandes zustande.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind die in unserer Auftragsbestätigung aufge-führten Einzelgeräte ggf. inklusive Aufbau. Wir behalten uns das Recht vor, die dort genannten durch funktionsgleiche andere Geräte zu ersetzen bzw. den Aufbau soweit nötig an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen.
3. Mietzeit, Entgelt, Termine, Höhere Gewalt
a. Die Mietzeit beginnt und endet zu den jeweils in den Mietaufträgen angege-benen Zeitpunkten. Ist ein Beginn der Mietzeit nicht ausdrücklich angege-ben, beginnt die Mietzeit mit dem Eintreffen des Gegenstandes bei dem Mie-ter.
b. Das zu zahlende Entgelt ist im Auftrag angegeben. Sollte für eine Leistung kein Entgelt enthalten sein, so gilt das üblicherweise für diese Leistung von uns berechnete Entgelt.
c. Geraten wir mit der rechtzeitigen Anlieferung bzw. Aufbau in Verzug, hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzten.
d. Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand - auch, soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit unwirtschaft-lich machen - sowie alle Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferan-ten, befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswir-kung von der Verpflichtung aus dem Vertrag. Solche Ereignisse berechti-gen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Kunde ein Recht auf Schadensersatz hat.
4. Zahlung des Entgelts
a. Falls das Entgelt im Zuge des Auftrags in einer einzigen Zahlung zu entrich-ten ist, ist dieser sofort nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit das Ent-gelt nach Monaten berechnet wird, ist es monatlich im Voraus zu entrichten.
b. Zur Entgegennahme von Schecks oder Wechseln sind wir nicht verpflich-tet, die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt lediglich erfüllungs-halber.
c. Kommt der Kunde mit einer ihm obliegenden Zahlung in Verzug, sind wir un-geachtet der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens berech-tigt Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
d. Die Aufrechnung mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig festgestell-ten Gegenansprüchen, sowie die Ausübung von Leistungsverweige-rungs- und Zurückbehaltungsrechten gegen unsere Forderung bedürfen unserer Zustimmung.
e. Bei Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, insbesondere bei Zah-lungsrückstand, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche Si-cherheiten verlangen, sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.
5. Gewährleistung, Schadensersatz
a. Bei berechtigten Beanstandungen wegen Mängeln werden wir nach unse-rer Wahl den Mangel beheben, die mangelhafte Mietsache durch eine mangelfreie ersetzen oder den Kunden aus dem Vertrag entlassen.
b. Wird die Mietsache auf Verlangen des Kunden untersucht und zeigt sich hierbei ein Mangel der Mietsache nicht, so hat der Kunde die uns hierdurch, sowie die durch etwaige Arbeiten an der Mietsache entstandenen Aufwen-dungen zu ersetzen. Hat der Kunde die Mietsache bearbeitet oder Verän-derungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel ausge-schlossen.
c. Im Rahmen der Verschuldenshaftung haften wir, dahinstehend aus wel-chem Rechtsgrund, auf Schadensersatz, lediglich im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vor-behaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur:
• für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren,
• für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen darf) resultieren. Unsere Haftung ist für diesen Fall je-doch auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens limitiert.
d. Die sich aus Ziffer 5c. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. So-weit ein Mangel arglistig verschwiegen wurde, finden die Haftungsbe-schränkungen keine Anwendung.
e. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzugs oder Unmög-lichkeit sind, außer im Falle groben Verschuldens der Höhe nach auf das vereinbarte Entgelt des verzögerten oder ausgebliebenen Teils der ver-traglich geschuldeten Leistung beschränkt.
f. Ist ein Schaden grob fahrlässig verursacht worden, so ist unsere Haftung auf den im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als Folge vorhersehbaren Scha-den begrenzt.
6. Gebrauch und Unterhaltung des Vertragsgegenstandes
a. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, insbesondere die überlassenen Gebrauchsanweisun-gen und Wartungs- und Pflegeempfehlungen sorgfältig zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten.
b. Die an dem Mietgegenstand angebrachten Seriennummern, Hersteller-schilder oder andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder in irgendeiner Weise entstellt werden.
c. Zur Vornahme von Veränderungen, Einbauten, Anbauten o.ä. am Mietge-genstand ist der Kunde nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustim-mung berechtigt. Der Kunde ist auf unser Verlangen verpflichtet, bei Been-digung des Vertrages, den früheren Zustand des Mietgegenstandes auf ei-gene Kosten wieder herzustellen. Machen wir bei Beendigung des Vertra-ges von diesem Recht keinen Gebrauch und gibt der Kunde die Mietsache in dem von ihm hergestellten Zustand zurück, so kann der Kunde Ersatz der ihm für Veränderung, Einbau, Ausbau o.ä. an der Mietsache entstanden Aufwendungen nicht verlangen.
d. Der Kunde haftet für alle Schäden, die uns sie aus dem nicht bedingungs-gemäßen Gebrauch der Mietsache bzw. einer nicht vertragsgemäßen Veränderung des Aufbaus entstehen.
7. Untergang des Mietgegenstandes
a. Während der Dauer des Vertrages trägt der Kunde die Gefahr des zufälli-gen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Mietgegenstan-des. Derartige Ereignisse entbinden den Kunden nicht von der Einhaltung der vertraglich übernommenen Verpflichtungen insbesondere zur Zahlung des Entgelts. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich von dem Eintritt eines dieser Ereignisse zu informieren.
b. Ist der Untergang oder die Verschlechterung des Mietgegenstandes vom Kunden zu vertreten, so ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl den Mietgegenstand wieder in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzten und an uns zu übereignen oder uns den Wert des untergegangenen oder verschlechterten Mietgegenstands zu ersetzen. Machen wir von der Wahl des Wertersatzes Gebrauch, werden wir nach Möglichkeit dem Kunden einen gleichwertigen Mietgegenstand zur Fortsetzung des Mietverhältnis-ses überlassen.
c. Der Kunde tritt bereits jetzt künftige Ansprüche auf Versicherungsleistun-gen, die ihm aus abgeschlossenen Versicherungen in dem Falle zustehen, dass der Mietgegenstand aus vom Kunden zu vertretenden Gründen un-tergeht oder sich verschlechtert, an uns ab.
8. Rechte Dritter
a. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand von sämtlichen eventuell von Dritten in Bezug auf den Mietgegenstand geltend gemachten Rechten freizuhalten. Werden derartige Rechte geltend gemacht, hat der Kunde uns hiervon unverzüglich schriftlich unter Beifügung der notwendigen Unterla-gen Mitteilung zu machen.
b. Sämtliche Kosten für die Abwehr der Geltendmachung von Rechten Dritter trägt der Kunde.
9. Rückgabe des Mietgegenstandes
a. Nach Beendigung der Mietzeit hat der Kunde den Mietgegenstand auf seine Kosten und Gefahr unverzüglich in ordnungsgemäßer Weise an uns her-auszugeben.
b. Wird der Mietgegenstand vom Kunden verspätet zurückgegeben, so hat der Kunde/Mieter unbeschadet der weiteren Verpflichtung zum Schadens-ersatz zumindest das vereinbarte Entgelt bis zur Rückgabe der Mietsache zu entrichten.
c. Wird der Mietgegenstand in nicht ordnungsgemäßen Zustand zurückge-geben, so hat der Kunde den uns daraus entstehenden Schaden zu erset-zen, insbesondere für die Dauer einer eventuellen Instandsetzung den vereinbarten Mietzins zu entrichten.
10. Rücktritt des Kunden
a. Tritt der Kunde, gleich aus welchem Grund, vom Vertrag zurück, muss die Rücktrittserklärung spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungs-zeitpunkt bei uns eingegangen sein.
b. Erfolgt der Rücktritt später, ist der Kunde verpflichtet, jeden in Anspruch ge-nommenen Tag voll, und für restlich offenstehende Tage ohne Nachweis eines Schadens 50% des vereinbarten Entgelts zu bezahlen, es sei denn, wir befinden uns im Lieferverzug.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Unwirksamkeit
a. Erfüllungs- und Zahlungsort für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Moosburg a. d. Isar.
b. Ist der Kunde Vollkaufmann, so ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag, auch aus dessen Gültigkeit Moosburg a. d. Isar oder nach unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
c. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirk-sam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestim-mungen des Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand 05/2025